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Kosten

Leistungen von Heilpraktikern werden privat abgerechnet.
Honorar ist vor Therapiebeginn zu vereinbaren.
Bezahlt werden diese in bar bzw. nach Rechnungsstellung.
Manche Private Krankenkassen wie auch Beihilfen übernehmen Honorarkosten, es bedarf jedoch eine Abklärung mit zuständiger Krankenkasse.

Kostenerstattung für Psychotherapie durch Gesetzliche Krankenkasse

Eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB  V  in Rahmen der Ermessens ganz oder für Teilbeträge ist möglich. Es bedarf eine Antragsstellung und ein Nachweis, dass:

  1. die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu lang sind und
  2. Ihre Behandlung notwendig ist ( Überweisung vom Hausarzt inkl. Diagnose )

Laut Bundessozialgericht sind Wartezeiten von mehr als 3 Monate für Erwachsene und 6 Wochen bei Minderjährigen unzumutbar und mehr als drei Behandlungsanfragen aus menschlichen und ethischen Gründen ebenso nicht zumutbar.

Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne!

>>> Hier ein Beispiel für einen Antrag. (PDF-Dokument)

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